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Welches Bett ab welchem Alter?

Beim Kauf eines Kinderhochbetts oder Etagenbetts stellt sich die Frage, ob bzw. wann das Kind groß genug (alt genug) dafür ist. Die Website kindersicherheit.de hat sich dem Thema Sicherheit bei Hochbetten bzw. Etagenbetten angenommen.

Etagenbetten oder Hochbetten erst ab 6 Jahren geeignet

Diese Empfehlung der Sicherheitsexperten beruht auf der Tatsache, dass spielende und tobende Kleinkinder unter 6 Jahren die Gefahr des Herunterstürzens noch nicht einschätzen können. Sie stützt sich auch auf die Norm DIN EN 747-1 von 1993, die Sicherheitsanforderungen an Etagenbetten beschreibt und in der u.a. geregelt ist, dass in der Gebrauchsanweisung explizit auf die Gefahr des Herunterfallens von Kindern unter 6 Jahren hingewiesen werden muss.

Sicherheitstipps

  • Wenn Kleinkinder im Haushalt leben oder zu Besuch sind, sollte ein Hoch- oder Etagenbett gegen Hochklettern gesichert werden – zum Beispiel, indem die Leiter tagsüber ganz abgenommen wird.
  • Beim Bett-Kauf darauf achten, dass das Bett ein GS-Prüfzeichen trägt. Dieses Zeichen erhält es nur, wenn es die in der einschlägigen DIN-Norm festgelegten Sicherheitskriterien erfüllt.
  • Hierzu zählt vor allem eine Brüstungshöhe: Die Norm schreibt eine Höhe von mindestens 30 cm vor, die vor nächtlichem Herunterstürzen bewahrt. Da aber das Hochbett häufig nicht nur Schlaf-, sondern auch Spiel- und Abenteuerplatz ist, ist zu einer Brüstung von mindestens 60 cm zu raten.
  • Vorsicht ist auch bei der Anschaffung der Matratze geboten: Wählt man ein zu hohes Modell, ist die Brüstung unter Umständen nicht mehr hoch genug.
  • Keine Federkernmatratzen auf dem Hochbett verwenden! Diese laden zum „Trampolinspringen“ förmlich ein.

Quelle: www.kindersicherheit.de